Wohnungseigentumsrecht

Wilhelm Tells Aussage „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ ist leider eine zutreffende Beschreibung der Zustände in vielen Wohnungseigentumsgemeinschaften. Streit unter Wohnungseigentümern gibt es immer häufiger. Oft geht es um Bagatellen oder Missverständnisse. Zuweilen sind auch Neid und Missgunst die treibenden Faktoren. Besonnene Wohnungseigentümer, die sich nichts weiter als ihren Frieden wünschen, suchen in einer solchen Situation zunächst nach Wegen, den Streit gütlich beizulegen. Vielfach sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass eine Einigung ohne einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht nicht möglich ist. Zumeist liegt dies daran, dass eine Einzelperson oder eine Gruppe von Eigentümern sprichwörtlich mit dem Kopf durch die Wand gehen will.

Gerichtliche Entscheidungen nehmen zu

Genau diese Fälle machen das Thema „Wohnungseigentum“ bei deutschen Gerichten zu einem Dauerbrenner. Zu den klassischen Streitpunkten gehören u.a. Lärm, Modernisierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen und Wohngeldforderungen. Ernst wird es, wenn über diese Fragen in der Wohnungseigentümerversammlung Entscheidungen im Beschlusswege getroffen werden. Vielen Wohnungseigentümern ist nach wie vor unbekannt, dass ein in der Versammlung gefasster rechtsfehlerhafter Beschluss binnen Monatsfrist beim zuständigen Amtsgericht mit einer sog. Anfechtungsklage angegriffen werden muss. Andernfalls wird – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – der einmal gefasste Beschluss bestandskräftig und ist dann für die Wohnungseigentümergemeinschaft bindend. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, wenn Sie Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit eines Ihren Interessen zuwider laufenden Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft haben. Wer in dieser Situation auf Nummer sicher gehen will, sollte sich über die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eingehend informieren. Wir stehen Ihnen dabei als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht zur Seite.

Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung gefragt

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sucht Rechtsanwalt Sonneborn in einem ersten Beratungsgespräch anhand einer umfangreichen Checkliste nach etwaigen Mängeln, welche bereits im Einladungsschreiben des Verwalters enthalten sein können. Wird anschließend der Entschluss gefasst, eine Anfechtungsklage zu erheben, erledigt dies Rechtsanwalt Sonneborn unter Beachtung sämtlicher Form- und Fristerfordernisse, welche von einem juristischen Laien kaum zu überschauen sind. Die damit verbundenen Kosten übernehmen die Rechtsschutzversicherungen nach Maßgabe des abgeschlossenen Versicherungsvertrages in voller Höhe. Ein Spezialgebiet von Rechtsanwalt Sonneborn sind die Betriebskosten der vermieteten Eigentumswohnung. Oftmals fehlt es hier an einer wirksamen und praktikablen Umlagevereinbarung, so dass es dem Vermieter nicht möglich ist, die Abrechnung des Verwalters als Grundlage der eigenen Betriebskostenabrechnung heranzuziehen.

Durchsetzung der Ansprüche von Vermietern

Wird im Mietvertrag nur pauschal auf die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung oder die Abrechnung des Verwalters Bezug genommen, liegt nach der Rechtsprechung wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit keine wirksame Betriebskostenabwälzung vor, so dass der Mieter von Rechts wegen nur die vertraglich vereinbarte Kaltmiete zu zahlen hat. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass sich eine als Anlageobjekt erworbene Eigentumswohnung für den Vermieter als ruinöses Zuschussgeschäft erweist. Praktikable Lösungen dieses Problems hält Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht Sonneborn für Sie bereit. Er beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten einer solchen Beratungstätigkeit machen sich in den meisten Fällen schnell bezahlt.