Sozialrecht – Fachanwälte für jeden Fall

Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das so vielschichtig ist wie das Sozialrecht. Allein die Kernmaterien des Sozialrechts sind so umfangreich, dass diese insgesamt zwölf Gesetzbücher (SGB I bis XII) füllen. Die Fülle der darüber hinaus zu beachtenden Nebengesetze ist mittlerweile so beachtlich, dass die erfolgreiche Bearbeitung eines sozialrechtlichen Mandats eine genaue Kenntnis sämtlicher in Frage kommenden Bestimmungen erfordert. Genau aus diesem Grunde gehört die Bearbeitung eines sozialrechtlichen Mandats nicht in die Hände eines Berufsanfängers. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Sozialrecht ist gefragt.

Sozialrecht: Rente, Versorgung, Kranken- und Pflegerecht, Unfall

Rechtsanwalt Löber bearbeitet in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig sozialrechtliche Mandate im Bereich des Rentenrechts (Erwerbsminderung, Altersrente), des Rechts der Versorgungswerke (Ärzte, Apotheker etc.), des Krankenversicherungsrechts und Pflegeversicherungsrechts. Ferner ist er tätig in Unfallversicherungsangelegenheiten (Arbeitsunfälle, Verletztengeld, Unfallrente).

Arbeitsförderung, Elterngeld, Schwerbehinderung

Rechtsanwalt Sonneborn kümmert sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht um die Bearbeitung der Fälle auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts (Arbeitslosengeld, Sperrzeit). Er ist auch Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund ums Elterngeld. Außerdem vertritt er regelmäßig Schwerbehinderte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist. Schwerbehinderte Menschen genießen im Vergleich zu Nichtbehinderten einen besonderen Kündigungsschutz (SGB IX). Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber vorher die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts eingeholt hat. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bereits bei der Antragstellung Angaben zur Sozialauswahl zu machen oder weitergehende Unterlagen wie zum Beispiel einen Interessensausgleich / Sozialplan mit Namenslisten einzureichen.

Solche Angaben bzw. Unterlagen werden vom Integrationsamt nur dann benötigt und vom Arbeitgeber angefordert, wenn der betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl bestreitet. Soweit im Anschluss daran die Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung des schwerbehinderten Menschen erteilt wird, hat dieser immer noch die Möglichkeit, durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht um den Fortbestand seines Arbeitsplatzes zu kämpfen oder wenigstens dafür zu sorgen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zufrieden stellenden finanziellen Konditionen erfolgt (Zahlung einer Abfindung).

Erfahrene Rechtsanwälte für Sozialrecht machen den Unterschied

Da die Führung von Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen zu den alltäglichen Aufgaben von Rechtsanwalt Sonneborn gehören, verfügt er auf diesem Gebiet über umfangreiche Berufserfahrungen. Beide Rechtsanwälte für Sozialrecht sind befugt, ihre Mandanten vor allen Sozialgerichten Deutschlands zu vertreten und sind deshalb auf diesem Gebiet auch bundesweit tätig. Soweit in Sonderbereichen des Sozialrechts (z.B. Alterssicherung der Landwirte, Künstlersozialversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung) die Beauftragung eines hierauf spezialisierten Berufskollegen ratsam erscheint, weisen wir darauf ungefragt hin und empfehlen unter Umständen auch geeignete Rechtsanwaltskanzleien in unserer näheren Umgebung. Mit anderen Worten: Wir übernehmen ein Mandat in Randbereichen des Sozialrechts nur dann, wenn wir auch davon überzeugt sind, Ihnen aufgrund unserer Qualifikationen die bestmögliche Vertretung gewährleisten zu können.