Leistungen des Strafrechts für Sie zusammengefasst

  • Rechtsanwalt Löber ist seit mehr als 15 Jahren als Strafverteidiger tätig.

  • Das Bild vom Strafrecht in den Massenmedien hat oft wenig mit der Realität eines Strafverfahrens zu tun.

  • Ein guter Strafverteidiger trägt zur Erhaltung des Rechtsstaats bei, indem er die Arbeit der Ermittlungsbehörden und Gerichte kontrolliert.

  • Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren benötigen einen Strafverteidiger, der juristischen Fachverstand und psychologisches Einfühlungsvermögen besitzt.

  • Eine voreilige Versprechung ist fehl am Platz, stattdessen muss der Strafverteidiger schnell und zuverlässig eine maßgeschneiderte Strategie erarbeiten.

  • Je früher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten.

  • Der Strafverteidiger benötigt das Recht zur Akteneinsicht, um einen präzisen Überblick über die Beweislage zu erhalten und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

  • Der Strafverteidiger sorgt für die Durchführung eines fairen Verfahrens und die Einhaltung der Unschuldsvermutung.

  • Am Ende des Strafverfahrens soll ein optimales Ergebnis erzielt werden, dafür setzt sich Rechtsanwalt Löber mit fundiertem Wissen und größtmöglichem Engagement ein.

Rechtsberatung in allen Bereichen des Strafrechts

Rechtsanwalt Löber, Fachanwalt für Strafrecht, ist seit mehr als 15 Jahren als Strafverteidiger tätig und kann demzufolge aus eigener Erfahrung sagen, dass das Bild vom Strafrecht, dass durch die Massenmedien in Form spektakulärer Berichterstattungen skizziert wird, mit der harten Realität eines Strafverfahrens oft wenig zu tun hat. Herr Löber Löber ist Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht.

Vor allem die Rolle des Strafverteidigers wird häufig falsch dargestellt. Ein guter Strafverteidiger ist kein „Komplize“ seines Mandanten, sondern trägt zur Erhaltung des Rechtsstaats bei, indem er die Arbeit der Ermittlungsbehörden und Gerichte professionell kontrolliert. Wenn man von heute auf morgen unversehens selbst Betroffener ist, bekommt man einen ganz anderen Blickwinkel.

Strafverteidiger für Ihren gesamten Prozess

Für die meisten Beschuldigten stellt das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren eine hoch belastende Situation dar, beginnend mit einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung bis hin zur Durchsuchung der Wohnung, Festnahme oder Untersuchungshaft. Ein Strafverteidiger muss seinen Mandanten in dieser äußerst schwierigen Lebenslage immer hilfreich zur Seite stehen. Diese Aufgabenstellung erfordert neben juristischem Fachverstand sehr viel psychologisches Einfühlungsvermögen.

Voreilige Versprechungen (“ In zwei Tagen werden Sie aus der U-Haft entlassen … Sie werden auf jeden Fall freigesprochen …“) sind dann Fehl am Platze. Wichtig ist statt dessen, schnell und zuverlässig eine Lösung erarbeiten und vorschlagen zu können, und zwar in Form einer maßgeschneiderten Strategie, die je nach Sach- und Rechtslage von einer Verständigung mit den Ermittlungsbehören bis hin zum harten „Kampf“ unter Ausnutzung aller prozessualen Mittel reichen kann.

Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht so früh wie möglich

Grundsätzlich gilt: Je eher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten, vor allem dann, wenn der Beschuldigte bis dahin selbst noch keine Angaben zur Sache gemacht hat. Eine Einlassung des Beschuldigten sollte – wenn überhaupt – erst abgegeben werden, nachdem das Recht zur Akteneinsicht wahrgenommen wurde. Auf diese Weise erlangt der Strafverteidiger Kenntnis vom konkreten Tatverdacht und verschafft sich ein präzises Bild von der Beweislage.

Nur aufgrund des so erlangten Wissens lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen, indem man z.B. ergänzende Beweisanträge stellt oder die Staatsanwaltschaft auf bestehende Beweisverwertungsverbote hinweist. Kommt es trotz entsprechender Bemühungen im Einzelfall doch zu einer Hauptverhandlung, so sorgt Rechtsanwalt Löber als leidenschaftlicher Wächter der Unschuldsvermutung für die Durchführung eines fairen Verfahrens.

Nur wenn seinen Mandanten die zur Last gelegte Tat ohne jeden Zweifel nachgewiesen werden kann, darf eine Verurteilung erfolgen. Seine universelle Anerkennung findet die Unschuldsvermutung in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „… Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. …“ Das Strafverfahren ist ein schwerer Gang, der professionelle Begleitung erfordert. Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Löber bereit, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen. Dieser Weg ist selten der Weg des geringsten Widerstandes. Entscheidend ist, dass am Ende des Strafverfahrens ein optimales Ergebnis erzielt wird. Dafür setzt sich Rechtsanwalt Löber in jedem seiner Fälle mit fundiertem Wissen, reichhaltiger Berufserfahrung und größtmöglichem Engagement ein.