Rechtsanwalt für Scheidungsrecht

Bis der Tod euch scheidet? Der Wunsch nach Zusammenhalt in guten und in schlechten Zeiten scheint überholt zu sein. In den vergangenen Jahren erreichten die Zahlen der Ehescheidungen immer neue Rekordmarken. Der Weg bis zur Scheidung ist für die meisten Menschen eine sehr belastende Lebenssituation. Der Trennungschmerz muss überwunden und das Erlebte verarbeitet werden. Als ob das nicht alles schon schwer genug wäre, ergeben sich auch noch eine ganze Reihe von juristischen Problemen. Bei der Lösung dieser Probleme ist Ihnen Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidungsrecht Löber gerne behilflich. Ihm ist die Brisanz und besondere Sensibilität der familienrechtlichen Fragestellungen, die mit einer Ehescheidung unweigerlich einhergehen, jederzeit bewusst. Er bemüht sich deshalb darum, der persönlichen und familiären Belastung seiner Mandanten stets angemessen Rechnung zu tragen, indem er sich für ihr Anliegen genügend Zeit nimmt und immer ein offenes Ohr hat.

Professionalität als Scheidungsanwalt

Viele Rechtsanwälte halten dies für überflüssig und beschränken sich bei der Bearbeitung von Scheidungsfällen darauf, juristische Hilfestellungen anzubieten. Rechtsanwalt Löber hingegen vertritt die Auffassung, dass es gerade im Bereich des Familienrechts zur Erarbeitung juristischer Lösungen unerlässlich ist, auch den Menschen hinter dem Rechtsproblem zu sehen. Genau aus diesem Grund sucht er im wohlverstandenen Interesse seiner Mandanten auch in jeder Phase nach einvernehmlichen Lösungen und prozessvermeidenden Strategien. Dies erspart den Beteiligten nicht nur viel Zeit und Geld, sondern vermeidet auch unnötige Belastungen für die betroffenen Kinder. Bisweilen lässt sich trotz dieser Bemühungen eine streitige Auseinandersetzung nicht vermeiden, etwa weil die Gegenseite jegliche Kompromissbereitschaft vermissen lässt.

In diesen Fällen führt Rechtsanwalt Löber die notwendigen Prozesse mit einem Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, vor allem im Bereich der konfliktträchtigen Folgesachen: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht, Teilung oder Zuweisung von Hausrat und Ehewohnung. Im Bedarfsfall werden dabei Fachleute aus unserem umfangreichen Netzwerk hinzugezogen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Psychologen). Soweit sich im Zusammenhang mit der Scheidung erbrechtliche Fragen ergeben, z.B. im Hinblick auf ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute, wird regelmäßig Rechtsanwalt Sonneborn als zusätzlicher Berater konsultiert. Rechtsanwalt Löber versteht sich nicht als reiner Scheidungsanwalt und ist daher auch auf anderen familienrechtlichen Gebieten tätig. Er begleitet seine Klienten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ist er oft tätig, um seine Mandantinnen wirksam vor häuslicher Gewalt zu schützen.

Rechtsanwalt für weitere Themen des Familienrechts

Darüber hinaus berät er Sie in folgenden Bereichen des Familienrechts: Abstammungsrecht, Adoption, Beistandschaft durch das Jugendamt, Betreuung, Ehevertrag, Elternunterhalt, eingetragene Lebenspartnerschaft, Ergänzungspflegschaft, internationales Familienrecht, Kindschaftsrecht, Namensrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Partnerschaftsverträge, Pflegefamilie, Pflegschaft, Verlöbnis, Vormundschaft u.v.m. Soweit Sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten einer solchen Beratung ganz oder teilweise aufzubringen, ist Ihnen Rechtsanwalt Löber dabei behilflich, beim jeweils zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.